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Auslegung des Genehmigungsbescheides zur Änderung der Flugplatzgenehmigung Verkehrslandeplatz Kindel |
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Geschrieben von Gemeinde
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Mittwoch, 28. Juli 2010 |
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Der Genehmigungsbescheid des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr vom 12. Juli 2010 (AZ.: 3731/3-26-31) zur Änderung der Flugplatzgenehmigung für den Verkehrslandeplatz Eisenach-Kindel gem. Luftverkehrsgesetz liegt mit einer Ausfertigung in der Zeit vom
10. August 2010 bis einschließlich 25. August 2010
in der Gemeindeverwaltung Hörselberg-Hainich, OT Behringen, Hauptstraße 90 B
während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.
Der Bescheid kann auch beim Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Referat 41, Werner-Seelenbinder-Str. 8, 99096 Erfurt, eingesehen werden.
Gem. § 74 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.
gez. Bischof
Bürgermeister
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Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 28. Juli 2010 )
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